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Rechtliches

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4. Datenschutzerklärung Evangelischen Jugend Groß-Gerau - Rüsselsheim:

Die Evangelische Jugend Groß-Gerau - Rüsselsheim nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der kirchlichen Datenschutzgesetze sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Sicherheit Ihrer Daten steht für uns an erster Stelle.

Anbieter:

Die Nutzung der Webseite der Evangelischen Jugend Groß-Gerau - Rüsselsheim ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen überblick darüber, wie dieser Schutz gewährleistet werden soll und welche Art von Daten zu welchem Zweck von Ihnen erhoben werden. Die Evangelische Jugend Groß-Gerau - Rüsselsheim weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

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Server-Log-Files Im Allgemeinen ist es für die Nutzung der Internetseite der Evangelischen Jugend Groß-Gerau - Rüsselsheim nicht erforderlich, dass Sie personenbezogene Daten angeben. Um die Zugriffs-Statistik auf die Internetseite zu erheben, werden folgende Daten automatisch in Log-Files des Servers erhoben und gespeichert, die der Browser übermittelt. Diese sind: IP-Adresse Betriebssystem Browser-Typ / -Version / -Sprache Name Ihres Internet Service Providers Uhrzeit der Server-Anfrage Webseite, von der aus Sie uns besuchen (Referrer-URL) Webseiten, die Sie bei uns besuchen. Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Umgang mit Daten für Dienstleistungen:

Damit wir bestimmte Dienstleistungen erbringen können, benötigen wir ggf. Ihre personenbezogenen Daten. Dies gilt sowohl bei der Zusendung des Newsletters sowie auch für die Beantwortung individueller Anfragen. Wir speichern nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistung notwendig sind (z. B. die E-Mail-Adresse). Falls wir eine der nachfolgend beschriebenen Handlungen vornehmen oder Leistungen erbringen und wir dazu Ihre personenbezogenen Daten erheben und speichern, werden Sie an der entsprechenden Stelle unserer Internetseite um Ihre ausdrückliche Einwilligung ersucht bei: Zusendung des Newsletters Personalisierung unserer Webseite weitere Dienste und Angebote, für deren Datenerhebung Ihre ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist.

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Die Internetseiten der Evangelischen Jugend Groß-Gerau - Rüsselsheim verwenden teilweise sogenannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind sogenannte "Session-Cookies". Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Soziale Netzwerke:

Auf der Internetseite der Evangelischen Jugend Groß-Gerau - Rüsselsheim verlinken wir zum Teil auf soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube. Dabei handelt es sich um externe Links, bei denen erst durch deren Aufruf eine Verbindung mit den Servern der anderen Internetseite hergestellt wird. Wenn Sie von unserer Seite aus zu einem sozialen Netzwerk surfen, verlassen Sie unsere Seite und damit auch den Verantwortungsbereich der Evangelischen Jugend Groß-Gerau - Rüsselsheim.

Links zu Webseiten anderer Anbieter:

Unser Online-Angebot enthält Links zu Webseiten anderer Anbieter. Wir haben keinen Einfluss darauf, dass diese Anbieter die Datenschutzbestimmungen einhalten.

Ihr Recht auf Auskunft, Löschung, Sperrung:

Sie haben als Nutzer das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind und zu welchem Zweck diese Speicherung erfolgt. Darüber hinaus können Sie unrichtige Daten berichtigen oder solche Daten löschen lassen, deren Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Sie haben die Rechte auf Datenübertragbarkeit, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde über die stattfindende Datenverarbeitung zu beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde ist Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD - Adresse siehe unten. Sie erhalten jederzeit ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten. Sie können jederzeit Ihre bei uns erhobenen Daten sperren, berichtigen oder löschen lassen. Auch können Sie jederzeit die uns erteilte Einwilligung zur Datenerhebung und Verwendung ohne Angaben von Gründen widerrufen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die auf dieser Seite angegebene Kontaktadresse des Datenschutzbeauftragten. Wir stehen Ihnen jederzeit gern für weitergehende Fragen zu unserem Hinweisen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zur Verfügung.

Der Datenschutzbeauftragte für den Datenschutz der Evangelischen Kirchen in Deutschland:

Die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz obliegt im kirchlichen Bereich dem Beauftragten für den Datenschutz der EKD. Für den Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) ist zuständig die Außenstelle Dortmund für die Datenschutzregion Mitte-West Friedhof 4 44135 Dortmund Tel: 0231 / 533827-0 Fax: 0231 / 533827-20 E-Mail: mitte-west@datenschutz.ekd.de

E-Mails / Formulare:

Aus technischen oder betrieblichen Gründen kann der Empfang von E-Mail-Kommunikation gestört sein und /oder nicht rechtzeitig den Empfänger erreichen. Daher hat die Versendung von E-Mails an uns keine fristwahrende Wirkung und kann Fristen nicht rechtsverbindlich setzen. Wir empfehlen, zeitkritische oder eilige Nachrichten zusätzlich per Post, Kurier oder Telefax zu übersenden.Falls Sie sicher sein wollen, dass Ihre E-Mail ordnungsgemäß empfangen worden ist, fordern Sie bitte von dem Empfänger eine schriftliche Empfangsbestätigung an. Wir unternehmen alle vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen, um das Risiko einer übertragung von Computerviren zu verhindern. Wir sind jedoch nicht haftbar für Schäden, die durch Computerviren entstehen. Bitte führen Sie selber überprüfungen auf Computerviren durch, bevor Sie E-Mails lesen, insbesondere bevor Sie Anhänge zu E-Mails öffnen. Die Kommunikation per E-Mail ist unsicher, da grundsätzlich die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Manipulation durch Dritte besteht. Wir empfehlen, keine vertraulichen Daten unverschlüsselt per E-Mail zu versenden.

Änderungen:

Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu ändern, um sie an geänderte Rechtslagen, oder bei änderungen des Dienstes sowie der Datenverarbeitung anzupassen. Dies gilt jedoch nur im Hinblick auf Erklärungen zur Datenverarbeitung. Sofern Einwilligungen der Nutzer erforderlich sind oder Bestandteile der Datenschutzerklärung Regelungen des Vertragsverhältnisses mit den Nutzern enthalten, erfolgen die änderungen nur mit Zustimmung der Nutzer.Die Nutzer werden gebeten sich regelmäßig über den Inhalt der Datenschutzerklärung zu informieren.

Stand: 06.09.2019 2019

5. Besondere Nutzungsbedingungen:

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Quelle:

Juraforum.de unsere.ekhn.de/medien/datenschutz/mustertexte-fuer-gemeindebrief-und-website.html


AGB:

Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Maßnahmen der Evangelischen Jugend im Dekanat Groß-Gerau - Rüsselsheim

1. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung wird der Evangelischen Jugend Groß-Gerau - Rüsselsheim als Veranstalter der Maßnahme der Abschluss eines Vertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten, der Anmeldende ist an sein Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular; Anmeldungen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nicht angenommen. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit der übersendung einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters an den Anmeldenden kommt der Vertrag zustande. Sollte die Maßnahme bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt.

2. Bezahlung

Der Teilnahmebeitrag ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens drei Wochen vor Beginn der Maßnahme fällig. Zahlungen sind auf das Konto des:

Regionalverwaltungsverbandes Starkenburg-West Bank:

Kreissparkasse Groß-Gerau IBAN: DE36 5085 2553 0003 0065 09 BIC: HELADEF1GRG zu leisten. Der Veranstalter bittet, beim Verwendungszweck der Zahlung unbedingt die in der Ausschreibung angegebene Verwendungszweck und den Namen des/der Teilnehmenden anzugeben. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegen genommen.

3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen

Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Anmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Bedingungen. Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Maßnahme obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen. Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Maßnahme nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmenden zumutbar sind. Im Falle der erheblichen änderung einer wesentlichen Leistung oder einer Erhöhung des Preises um mehr als 5% hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Maßnahmenantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Maßnahme zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Teilnahme eines Ersatzreisenden

Der/die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Maßnahme durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Erfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 berechnet.

5. Rücktritt des Anmeldenden vor Beginn

Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Teilnehmerbeitrages ist keine Rücktrittserklärung. Tritt der Anmeldende vom Vertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Maßnahme nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Leistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt:

bis 31 Tage vor Beginn: 5 % des Preises bis 14 Tage vor Beginn: 30 % des Preises bis 7 Tage vor Beginn: 50 % des Preises ab 7 Tage bis zum Beginn: 65 % des Preises ab 2 Tage bis zum Beginn: 80 % des Preises und bei Nichtantritt: 90 % des Preises. Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

6. Rücktritt des Veranstalters vor Beginn

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten a) wenn der Anmeldende die Teilnehmerinformationen ungeachtet der ihm hierfür gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht. b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn für ihn erkennbar ist, dass - etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung - die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für die/den Teilnehmende/n, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist. c) wenn der/die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem/den vom Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt. d) wenn der Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Teilnahmebeitrag nicht fristgerecht (Anzahlung und Restzahlung) bezahlt wird; e) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Maßnahme wesentlicher persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluß des Vertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Maßnahme für den/die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist. f) bis zu 28 Tage vor Beginn, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Maßnahme nicht erreicht wird. Der Anmeldende ist dann berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Maßnahme zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. In allen anderen Fällen wird der etwa schon geleistete Teilnahmebeitrag in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche des Anmeldenden sind ausgeschlossen.

7. Kündigung des Veranstalters

Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Maßnahme als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Maßnahme ungeachtet einer Abmahnung der Leitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Maßnahme oder die weitere schadensfreie Durchführung der Maßnahme nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Leitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Preis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

8. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Durchführung der Maßnahme infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen etc.) wesentlich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung des Vertrages berechtigt. In diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Maßnahme noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den/die Teilnehmende zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen der Veranstalter und der Anmeldende je zur Hälfte. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Anmeldenden zur Last.

9. Versicherungen

Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Maßnahme eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer eigenen Reiserücktrittskostenversicherung, um die mit der Anmeldung an der Maßnahme verbundenen Risiken zu mindern.

10. Haftung des Veranstalters

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Maßnahmenpreis, soweit ein solcher Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Anmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Leitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des/der Teilnehmers/in verursacht werden. Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

11. Obliegenheiten des Anmeldenden und des Teilnehmenden

Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder/jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Er/sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Leitung der Maßnahme oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Maßnahme oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des/der Teilnehmenden gerechtfertigt wird. Kommt ein/eine Teilnehmende dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm/ihr oder dem/der Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu. Die Leitung der Maßnahme ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ansprüche nach den Paragraph 651 c bis f des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der/die Anmeldende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Maßnahme gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der/die Anmeldende die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Die vertraglichen Ansprüche des/der Teilnehmenden und des/der Anmeldenden verjähren nach Ablauf eines Jahres nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Maßnahme.

12. Datenschutz

Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Er erteilt dem/der Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche persnlichen Daten bei ihm gespeichert sind. Die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des/der Anmeldenden ist ausgeschlossen außer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Maßnahme beauftragt sind.

13. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags oder dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Rüsselsheim.

Stand: September 2019 Veranstalter: Evangelische Jugend Groß-Gerau - Rüsselsheim; Marktstraße 7, 65428 Rüsselsheim


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